Lektion 5.2

Datenschutzrecht

16 min Lesezeit

Eine Fitness-App fragt bei der Anmeldung nach Name, Geburtsdatum, Standort, Kontakten und Gesundheitswerten. Du tippst auf "Zustimmen", ohne den langen Text zu lesen. Wenig später siehst du Werbung für Medikamente.

Darf die App das? Kannst du verlangen, dass sie deine Daten löscht? Und wer kontrolliert, ob sie sich an die Regeln hält? Was personenbezogene Daten sind, kennst du schon. Jetzt geht es um das Recht dahinter.

Definition

Datenschutz als Freiheitsschutz und informationelle Selbstbestimmung

Datenschutz schützt nicht die Daten selbst, sondern die Menschen, auf die sich die Daten beziehen. Wer nicht weiß, wer was über ihn weiß, richtet sein Verhalten vorsichtshalber danach aus. Wer fürchtet, dass seine Teilnahme an einer Demonstration gespeichert und später gegen ihn verwendet wird, bleibt vielleicht zu Hause. Datenschutz sichert also die Freiheit, sich unbefangen zu verhalten und zu äußern.

Das Bundesverfassungsgericht hat das 1983 im Volkszählungsurteil als Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschrieben: Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst bestimmen, wer welche seiner persönlichen Daten erfährt und wofür sie verwendet werden. Das Recht folgt aus dem Grundgesetz, aus Menschenwürde und freier Entfaltung der Persönlichkeit. Es gilt nicht schrankenlos: Bei überwiegendem Allgemeininteresse darf der Staat aufgrund eines Gesetzes Daten erheben.

Davon zu trennen ist die Datensicherheit. Sie schützt Daten technisch vor Verlust, Diebstahl und Veränderung, etwa durch Verschlüsselung und Datensicherung. Ein sicherer Server, auf dem ein Unternehmen Daten ohne Erlaubnis sammelt, verletzt den Datenschutz trotzdem.

Definition

Datenschutzgesetze

In der Europäischen Union gilt seit 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzen sie das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder, die vor allem für Landesbehörden und Schulen gelten.

Die Gesetze binden Unternehmen, Vereine und Behörden, auch Firmen außerhalb der EU, wenn sie ihre Angebote an Menschen in der EU richten. Unabhängige Datenschutzbehörden kontrollieren, und bei einem Verstoß kannst du dich dort beschweren.

Definition

Prinzipien des Datenschutzes

Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten gelten diese Grundsätze:

PrinzipBedeutung
Verbot mit ErlaubnisvorbehaltDaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage es erlaubt, also ein vom Gesetz anerkannter Grund wie ein Vertrag, ein Gesetz oder deine Einwilligung. Sonst ist es verboten.
DatensparsamkeitEs werden nur so viele Daten erhoben, wie der Zweck verlangt, und nur so lange gespeichert, wie sie gebraucht werden.
ZweckbindungDaten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, der bei der Erhebung festgelegt wurde. Ein neuer Zweck braucht eine neue Rechtsgrundlage.
TransparenzDie Personen, deren Daten verarbeitet werden, erfahren verständlich, wer die Daten wofür verarbeitet, zum Beispiel in der Datenschutzerklärung. Das ist der Text, in dem eine Stelle beschreibt, was sie mit Daten tut.

Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Du kannst sie jederzeit widerrufen, dann endet die Verarbeitung für die Zukunft.

Beispiel

Die Vereins-App

Ein Fußballverein baut eine App zur Anmeldung. Das Formular fragt nach Name, Geburtsdatum, Handynummer (für Spielabsagen), Religion und Trikotgröße. Später möchte der Vorstand die Handynummern an einen Sportartikelhändler für Werbung geben. Prüfe Formular und Plan.

Datensparsamkeit: Zweck ist die Organisation der Mannschaften. Name, Handynummer, Geburtsdatum (für die Altersklasse) und Trikotgröße sind dafür nötig. Die Religion nicht, und sie gehört zu den besonders geschützten Daten. Das Feld muss entfallen.

Zweckbindung: Die Handynummer wurde für Spielabsagen erhoben. Werbung des Händlers ist ein neuer Zweck.

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Ohne Einwilligung der Mitglieder gibt es keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe. Sie ist unzulässig.

Definition

Auskunftsrechte und weitere Rechte der Betroffenen

Betroffene sind die Personen, deren Daten verarbeitet werden. Sie haben unter anderem diese Rechte:

  • Auskunft: Du erfährst von einer Stelle, ob sie Daten über dich speichert, welche, wofür, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Du bekommst eine Kopie, meist innerhalb eines Monats und in der Regel kostenlos. Die Anfrage richtest du an die Stelle, die in ihrer Datenschutzerklärung genannt ist, und gibst an, wer du bist.
  • Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
  • Löschung: Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr nötig sind oder du die Einwilligung widerrufen hast. Ausnahmen sind zum Beispiel gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
  • Widerspruch: Du kannst einer Verarbeitung widersprechen.
  • Beschwerde: Du kannst dich an die Datenschutzbehörde wenden.
Definition

Schutzziele: Transparenz, Intervenierbarkeit, Nichtverkettbarkeit

Rechte allein genügen nicht, die Systeme müssen so gebaut sein, dass sie sich einhalten lassen. Dafür gibt es Schutzziele:

  • Transparenz: Betroffene und Kontrollstellen können nachvollziehen, welche Daten wann und wofür verarbeitet werden.
  • Intervenierbarkeit: Betroffene können eingreifen, also Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch tatsächlich durchsetzen. Das System braucht dafür zum Beispiel eine Löschfunktion.
  • Nichtverkettbarkeit: Daten, die für verschiedene Zwecke erhoben wurden, werden nicht ohne Weiteres zusammengeführt. Mit einer gemeinsamen Kennnummer ließen sich sonst Profile bilden. Man verhindert das durch getrennte Datenbanken oder durch ein Pseudonym, einen erfundenen Code statt des Namens.
Beispiel

Schutzziele zuordnen

Ordne jede Maßnahme einer Schulplattform einem Schutzziel zu. (a) Jede Schülerin sieht, welche Daten gespeichert sind und wer sie abgerufen hat. (b) Noten und Krankmeldungen liegen in getrennten Datenbanken ohne gemeinsame Kennnummer. (c) Jede Schülerin kann ihr Profilbild selbst löschen.

(a) Transparenz: Die Betroffene sieht, was mit ihren Daten geschieht. (b) Nichtverkettbarkeit: Ohne gemeinsamen Schlüssel lassen sich die Datensätze nicht zu einem Profil verbinden. (c) Intervenierbarkeit: Die Betroffene greift selbst ein.

Definition

Informationsfreiheit

Datenschutz begrenzt, was über Personen bekannt wird. Die Informationsfreiheit geht in die andere Richtung: Sie gibt jedem das Recht, amtliche Informationen von Behörden einzusehen, zum Beispiel Gutachten oder Verträge der Verwaltung, meist ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie der Staat entscheidet. Der Bund und viele Länder haben dafür Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze.

Das Recht hat Grenzen. Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und die öffentliche Sicherheit bleiben geschützt. Treffen beide Rechte aufeinander, wird abgewogen.

Definition

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch heißt, dass personenbezogene Daten entgegen den Regeln oder gegen die Interessen der Betroffenen verwendet werden. Typische Fälle:

  • Weitergabe oder Verkauf von Daten ohne Rechtsgrundlage.
  • Identitätsdiebstahl: Jemand schließt Verträge mit den Daten eines anderen.
  • Datenpanne: Durch Fehler oder Angriff gelangen Daten nach außen. Die Stelle muss die Datenschutzbehörde und oft auch die Betroffenen informieren.
  • Profilbildung: Aus verknüpften Daten entsteht ein Profil, das zum Nachteil genutzt wird, etwa für die Ablehnung eines Vertrags.

Verantwortliche müssen mit Bußgeldern rechnen, die bei schweren Verstößen sehr hoch sein können, und mit Schadensersatz.

Häufige Fehler

Ich habe nichts zu verbergen

"Mir ist Datenschutz egal, ich habe nichts zu verbergen."

Richtig ist

Datenschutz heißt nicht, Geheimnisse zu haben. Er schützt dein Recht, selbst zu bestimmen, wer was über dich weiß. Daten können falsch sein, aus dem Zusammenhang gerissen oder später gegen dich verwendet werden.

Zusammenfassung

  • Datenschutz schützt Menschen und ihre Freiheit, nicht die Daten selbst. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt: Du bestimmst grundsätzlich selbst, wer deine Daten wofür verwendet.

  • Datensicherheit schützt Daten technisch, Datenschutz regelt, wer sie verarbeiten darf. DSGVO, Bundes- und Ländergesetze gelten, Datenschutzbehörden kontrollieren.

  • Prinzipien: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz. Eine Einwilligung ist freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar.

  • Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde.

  • Schutzziele sind Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettbarkeit. Die Informationsfreiheit gibt Einsicht in amtliche Informationen.

Übungen

Aufgabe 1Multiple Choice

Wie unterscheiden sich Datenschutz und Informationsfreiheit?

Aufgabe 2Multiple Choice

Eine Taschenlampen-App verlangt Zugriff auf deine Kontakte und deinen Standort. Welches Prinzip ist verletzt?

Aufgabe 3Numerisch

Das Anmeldeformular eines Vereins hat 12 Felder. Für den Zweck sind nur 5 Angaben nötig. Bei wie vielen Feldern liegt ein Verstoß gegen die Datensparsamkeit vor?

Aufgabe 4Multiple Choice

Eine Schule hat die Adressen der Eltern für Elternbriefe erhoben. Der Förderverein möchte sie für Spendenaufrufe nutzen. Was gilt?

Aufgabe 5Multiple Choice

Ein Konzern führt Daten aus Onlineshop, Fitnessarmband und Streamingdienst über eine gemeinsame Kennnummer zu einem Profil zusammen. Welches Schutzziel wird verletzt?

Aufgabe 6Freitext

Jemand sagt: "Datenschutz schützt keine Daten, sondern Freiheit." Erkläre, was damit gemeint ist.